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Toy Palace Germany
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma TOY PALACE GmbH
Am Queracker 8, 36124 Eichenzell, Deutschland


§ 1. Allgemeines
1. Für die Beziehungen der TOY PALACE GmbH (im folgenden TOY PALACE genannt) zum Käufer gelten ausschließlich
diese Geschäfts- und Lieferbedingungen. Von diesen abweichende bzw. anderslautende Bedingungen des Käufers werden
nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch TOY PALACE Vertragsbestandteil. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.
2. Im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einer der nachfolgenden Bedingungen hat dies auf die übrigen Bedingungen
keinen Einfluß. TOY PALACE und der Käufer werden unwirksame Bedingungen durch wirksame gesetzliche Regelungen
ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

§ 2 Lieferung / Gefahrenübergang
1. TOY PALACE wird die bestellte Ware durch einen beliebigen am deutschen Markt tätigen Kurierdienst liefern lassen
oder selbst ausliefern. Wird die von TOY PALACE geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und durch TOY PALACE
unverschuldete Umstände verzögert oder teilweise unmöglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall ist TOY PALCE daher berechtigt, Teile der Bestellung zu liefern und entsprechend
abzurechnen. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Waren unverzüglich informiert werden
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht
grundsätzlich auch dann mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, wenn TOY PALACE die Versendungskosten
oder andere zusätzliche Leistungen übernommen hat, es sei denn es handelt sich bei dem Kaufvertrag um einen
Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Ist der Käufer bei Vertragsabschluß Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so geht im Sinne des BGB, die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auch bei einem Versendungskauf erst auf den Käufer über,
wenn dieser den Besitz an der gakauften Sache erlangt hat (§ 446 Satz 1 BGB) oder sich in Annahmeverzug (§§ 293 ff.
BGB) begibt.

§ 3 Angebot und Annahme
1. Alle Angebote von TOY PALACE sind freibleibend. Maßgeblich sind die von uns genannten Preise, wobei wir uns
Preisänderungen insoweit vorbehalten, als diese nicht Waren betreffen, die innerhalb von vier Monaten nach
Vertragsschluss geliefert werden, es sei denn, dass die Änderung in einem Preisnachlass besteht.
2. TOY PALACE behält sich ein 30tägiges Widerspruchsrecht vor.

§ 4 Preise
Die Preise sind Bruttopreise, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich unfrei ab Lager. Das
heißt, Transportkosten und Versicherungen trägt der Käufer. Auf Wunsch des Käufers wird TOY PALACE eine bestimme
Versandart bzw. eine Versicherung der Ware durchführen. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 5 Abnahme
1. Im Falle der Nichterfüllung dieser Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder schlechter Kreditauskunft des
Käufers ist TOY PALACE berechtigt nach eigenem Ermessen entweder a) vom Vertrag zurückzutreten oder b) bei
geleisteten Anzahlungen diese zurückzuerstatten oder c) Waren in diesem Wert zu liefern oder d) Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
2. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens kann TOY PALACE vom Kaufpreis 25 % ohne Nachweis
als Schadensersatz fordern, wenn der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe
entstanden ist.

§ 6 Zahlung
1. Alle Rechnungen sind per Vorkasse an TOY PALACE oder an ein von uns beauftragtes Unternehmen zu entrichten.
2. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der geschuldete Betrag mit 5 % jährlich über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Fälligkeitstag an zu verzinsen. Die Zinsen sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn TOY PALACE eine höhere oder der Käufer eine niedrigere tatsächliche Zinsbelastung nachweist.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TOY PALACE. Gegen Zahlungsansprüche von TOY
PALACE kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellen Forderungen aufrechnen.
4. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung für eine oder mehrere Rechnungen ganz oder teilweise im Verzug, so werden
alle Forderungen von TOY PALACE an den Käufer sofort fällig. Die Zinsen werden wie oben angegeben berechnet.
5. Befindet sich der Käufer in Verzug, so erlischt unbeschadet anderer Rechte von TOY PALACE das Recht zur
Weiterveräußerung der Ware nach § 8. (Eigentumsvorbehalt).
6. Hat der Käufer seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die eine Einstellung erwarten lassen, so kann TOY
PALACE eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Verweigert der Käufer diese Aufforderung, kann
TOY PALACE vom Vertrag zurücktreten. Dann werden alle Forderungen sofort fällig. Das Recht zur Weiterveräußerung
nach 8. (Eigentumsvorbehalt) erlischt.
7. Bei Stornierungen von Vorbestellungen behalten wir 10% vom Kaufpreis als Bearbeitungsgebühr ein. Sind weitere
Anzahlungen geleistet worden, wird TOY PALACE die Differenz umgehend zuückerstatten.

§ 7 Gewährleistung
1. Die Ware wird in der Beschaffenheit und Qualität geliefert, wie dies bei TOY PALACE zum Zeitpunkt der Lieferung an
den Käufer üblich ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Die Sendung gilt als anerkannt, wenn der
Käufer nicht unverzüglich Mängel bekannt oder geltend macht. Ist eine Mängelanzeige im Sinne dieser Geschäfts- und
Lieferbedingungen berechtigt, so wird TOY PALACE diese nach Möglichkeit durch Ersatzlieferung, Reparatur oder
Gutschrift beheben. Schlägt die Mängelbeseitung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
verlangen. Weitere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere die Minderung noch vor Ersatzlieferung
und Wandlung sind von Seiten des Käufers ausgeschlossen.
2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer der Aufforderung von TOY PALACE zur Rücksendung der beanstandeten
Lieferung nicht umgehend nachkommt. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn die Ware durch unsachgemäße
Lagerung bzw. Behandlung durch den Käufer oder durch Dritte beschädigt worden ist.
3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Bild- und Tonträger, Bücher, Computerspiele sofern es sich nicht um
Preß- oder Materialfehler bzw. fehlerhafte Datenträger handelt. Cover von LP´s, CD´s, DVD´s gehören zur Verpackung und
sind somit nicht reklamationsfähig. Benutzte Artikel oder getragene/gewaschene Textilien sind ebenfalls von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
4. TOY PALACE ist berechtigt, die Gewährleistung durch Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten und
Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, sich zunächst
außergerichtlich an den Dritten zu halten.
5. Wir behalten uns Preisänderungen insoweit vor, als diese nicht Waren betreffen, die innerhalb von vier Monaten nach
Vertragsschluss geliefert werden, es sei denn dass die Änderung in einem Preisnachlass besteht.


§ 8 Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nicht im Verkehr mit Unternehmen.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Toy Palace GmbH, Am Queracker 8, 36124 Eichenzell, Deutschland,
Telefax: 06659-915009-1, E-Mail: info@toy-palace.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssten Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Anderenfalls ist die Rücksendung der Ware für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ende der Widerrufsbelehrung


§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus vorausgegangenen und künftigen
Lieferungen Eigentum von TOY PALACE.
Der Käufer darf diese Ware nur verschenken oder im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt veräußern. An die Stelle des Eigentums der Ware treten dann ersatzweise die daraus resultierenden
Forderungen, die der Käufer für diesen Fall an TOY PALACE abtritt.
2. Der Käufer tritt seine Forderungen aus Weiterverkauf oder sonstige Verträge mit Dritten an TOY PALACE ab.
3. Die Abtretung erfolgt in der Höhe des Betrages, den TOY PALACE dem Kunden berechnet hat. Eine besondere
Abtretung des Käufers gegenüber TOY PALACE ist nicht erforderlich.
4. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber TOY PALACE ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt,
die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von TOY PALACE einzuziehen. TOY PALACE ist jedoch
berechtigt, die Kunden des Käufers vom Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und hinsichtlich der Zahlung
Anweisungen zu erteilen. Hierfür hat der Käufer TOY PALACE die Kunden zu nennen.
5. Bei Zahlungseinstellung des Kunden oder bei Vorliegen von Tatsachen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen,
ist TOY PALACE berechtigt, sofortige Herausgabe der sog. Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, alles
zu tun, um die Herausgabe zu ermöglichen. Hierzu hat er insbesondere TOY PALACE Zutritt zu der noch in seinem
Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, diese getrennt von anderen Waren aufzubewahren und Kunden zu
benennen, welche er unter Eigentumsvorbehalt beliefert oder mit welchen er Verträge abgeschlossen hat.
6. TOY PALACE ist berechtigt, Vorbehaltsware freihändig und ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder zu
versteigern. Dem Käufer wird eine Gutschrift in Höhe des erzielten Erlöses abzüglich der TOY PALACE entstandenen
Kosten erteilt.
7. Werden Vorbehaltsware oder an TOY PALACE abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so
hat der Käufer den Vollstreckungsbeamten von den Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten und TOY PALACE
unverzüglich telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen sowie in jeder Weise beim Einspruch zu unterstützen. Die
Kosten hierfür trägt der Käufer.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
1. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer aus einem anderen Rechtsverhältnis ist
ausgeschlossen.
2. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen
möglich.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Eichenzell. Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist nach Wahl von TOY
PALACE das Amtsgericht Fulda oder das für den Käufer zuständige Gericht der Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.
Eichenzell im Juni 2010


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