Star Wars: Plätzchenausstecher "Rebellenfreunde"
„Nach meiner Größe beurteilst Du mich, tust Du das?”
Viele von uns haben unsere Liebe zu Star Wars schon früh entdeckt, und wie Sie wissen, ist es nicht immer einfach, ein junger Geek zu sein. Es kann schwer sein, Freunde zu finden, die dich verstehen und dich so mögen, wie du bist. (Eigentlich gilt das auch für Erwachsene, wir kümmern uns nur weniger.) Aber egal, wie viele Pop-Quizzes du durchmachen musst und wie viele verschiedene Schulen du besuchst, deine imaginären Freunde kommen immer mit.
Diese kleinen Star Wars: Plätzchenausstecher "Rebellenfreunde" sind bereit, Freunde zu sein. Chibi-Versionen unserer Lieblingshelden aus der Star Wars-Saga, sie sind alle froh, dich zu sehen. Sogar R2 sieht aus, als würde er gleich ein fröhliches kleines Zwitschern ausstoßen. Wie funktionieren sie? Nun, man schneidet die Form des Kekses mit einer Seite und dreht dann den Ausstecher um und verwendet den Stempel auf der anderen Seite, um die Gesichtszüge auf den Keksteig zu drucken. Durch die tiefen Einkerbungen sehen sie direkt aus dem Ofen gut aus, obwohl wir selbst noch nie gegen extra Zucker waren. Schlüpfen Sie heute in die Lunchbox Ihres jungen Geek und machen Sie die Cafeteria zum Erlebnis.
PRODUKTSPEZIFIKATIONEN
- Set von 6 Star Wars Rebel Friends Keksausstecher
- Offiziell lizensierte Star Wars-Artikel
- Eine ThinkGeek-Kreation
- Enthält Chibi-Versionen von Luke, Leia, Yoda, Chewie, C-3PO und R2-D2
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- Materialien: BPA-freier ABS-Kunststoff
- Abmessungen: R2-D2 (das größte) 9,53 cm x 8,26 cm breit; C-3PO (das kleinste) 8,26 cm hoch x 6,99 cm breit
- Nicht mikrowellentauglich
- Nicht spülmaschinengeeignet
Wir bemühen uns, genaue Informationen bereitzustellen, aber die Produkte, Namen, Farben und Materialien können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Abbildung des Prototyps. Viele unserer Produkte, einschließlich der darin enthaltenen Designs und Features, sind durch Marken, Patente und/oder Urheberrechte geschützt. Gegen Verstöße gegen diese Rechte werden entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.
ACHTUNG:
Mindestalter: 4 Jahre. Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet. Erstickungsgefahr aufgrund verschluckbarer Kleinteile.